Legale Hürden für NGOs in China

Mathieu Duchâtel über ein neues chinesisches Gesetz, dass NGOs drastischer staatlicher Kontrolle unterwirft

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Die chinesische Regierung arbeitet an der Verabschiedung  des ersten Gesetzes zur Kontrolle ausländischer NGOs. Eine solche Zensur würde die Beziehungen zum Westen und der EU stark belasten.
 
In der neuen Publikation „China: Waging ‚Lawfare‘ on NGOs“ argumentiert Mathieu Duchâtel, Senior Policy Fellow und stv. Leiter des Asien-und China Programms, dass die chinesische Regierung überzeugt sei, der Westen wolle nach dem arabischem Frühling und dem Ukraine Konflikt auch einen Regimewechsel in China anstreben und der Kommunistischen Partei gezielt schaden.
 
Das Gesetz soll ausländischen Organisationen untersagen, in China zu arbeiten, sollten sie eine Gefahr für die chinesische Sicherheit darstellen. Das wäre das Ende einer juristischen Grauzone, in der bisher NGOs mit unklarem Status operierten. Stattdessen werden bürokratische Hürden geschaffen und die staatliche Überwachung von NGOs gestärkt:
 
  • Ausländische NGOs müssen nun entweder einen permanenten Sitz in China haben oder eine vorläufige Arbeitserlaubnis beantragen. In jedem Fall benötigen sie eine staatliche Genehmigung um in China arbeiten zu können.
  • Diese ist auf fünf Jahre beschränkt, sodass NGOs befürchten müssen, nach diesem Zeitraum ggf. keine Genehmigung mehr zu erhalten.
  • NGOS müssen ihre NGOs müssen ihre Projekte und Aktivitäten von staatlicher Seite autorisieren lassen. 
  • Bewusst ungenaue Formulierungen im Gesetzestext setzen ausländische NGOs willkürlicher Behandlung aus.
 

Der European Council on Foreign Relations vertritt keine gemeinsamen Positionen. ECFR-Publikationen geben lediglich die Ansichten der einzelnen Autor:innen wieder.