Legale Hürden für NGOs in China
Mathieu Duchâtel über ein neues chinesisches Gesetz, dass NGOs drastischer staatlicher Kontrolle unterwirft
- Ausländische NGOs müssen nun entweder einen permanenten Sitz in China haben oder eine vorläufige Arbeitserlaubnis beantragen. In jedem Fall benötigen sie eine staatliche Genehmigung um in China arbeiten zu können.
- Diese ist auf fünf Jahre beschränkt, sodass NGOs befürchten müssen, nach diesem Zeitraum ggf. keine Genehmigung mehr zu erhalten.
- NGOS müssen ihre NGOs müssen ihre Projekte und Aktivitäten von staatlicher Seite autorisieren lassen.
- Bewusst ungenaue Formulierungen im Gesetzestext setzen ausländische NGOs willkürlicher Behandlung aus.
Der European Council on Foreign Relations vertritt keine gemeinsamen Positionen. ECFR-Publikationen geben lediglich die Ansichten der einzelnen Autor:innen wieder.